CETA: Vorläufiges Inkrafttreten ohne Zustimmung des Bundestages


flickr.com/ Mehr Demokratie e.V./ (CC BY-SA 2.0)

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Die abenteuerlichen Vorstellungen des Herrn Gabriel

Pessimisten ohne jedweden Hoffnungsschimmer müssen sich wohl damit abfinden, daß sowohl das CETA als auch das TTIP verabschiedet werden, zumal hüben wie drüben des Atlantiks die verantwortliche Politik sich einig ist, jene Abkommen unbedingt durchzuboxen.

Der Bundesregierung fällt nunmehr nichts besseres ein, als das vorläufige Inkrafttreten von CETA ohne Zustimmung des Bundestages zuzulassen, wie man der Ausschußdrucksache des Bundeswirtschaftsministeriums unschwer entnehmen kann. Der zuständige Chef, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, stand somit nicht zu seinem Wort, hatte er doch noch vor zwei Jahren verkündet, die nationalen Parlamente müßten dem Abkommen zustimmen, alleinig durch die EU käme ein Abschluß nicht in Frage.

Trotz juristisch fragwürdigem Beschluß traut Gabriel sich auf glatten Boden

Darin scheint der Vizekanzler wohl Gefallen gefunden zu haben, obwohl ihm der Europa- und Völkerrechtler Prof. Dr. Wolfgang Weiß der Uni Speyer in einem Gutachten widerspricht, es sei verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, wenn die vorläufige Anwendung jetzt in diesem Herbst an den Parlamenten vorbei erfolge. Recht hat er, doch dies scheint Herrn Gabriel wenig zu taxieren, viel zu zielgerichtet agiert die Politik in Zusammenarbeit mit den profitorientierten Konzernen. Was intereressieren dabei die wenigen Gegenstimmen, die große Masse schweigt und fügt sich, schließlich drängt die EU-Kommission auch beim TTIP auf eine sichere Verabschiedung.

Trotz etlicher Proteste, millionenfacher Unterschriften gegen die neuen Freihandelsabkommen, die von Beginn an hinter verschlossenen Türen verhandelt wurden, folglich den Zorn und Skepsis berichtigter Kritik verursachte, fühlt sich die befürwortende Politik auf sicherem Terrain, läßt all die Widerstände eiskalt abblitzen. Wer kann ihnen noch ans Leder?

Hobbyjuristin und Musiklehrerin klagt vorm Bundesverfassungsgericht

Nachdem Marianne Grimmenstein etwas zu voreilig im Jahr 2014 mit ihrer Verfassungsbeschwerde zum CETA scheiterte, will die Musiklehrerin und „Hobbyjuristin“ aus Lüdenscheid diesmal alles richtig machen bei der größten Bürgerklage der BRD, wie die Süddeutsche berichtete.

Sollte ihr dies etwa gelingen, immerhin steht ihr der Rechtsprofessor Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld bei, könnte sie auch das Zustandekommen des TTIP gefährden. Andererseits sollte man dabei berücksichtigen, daß die Seilschaften zwischen Politik, Wirtschaft und der Justiz enge Bande sind, die sich stets neue Schlichen einfallen lassen, um ihre Ziele am Ende durchzusetzen. Halten wir Marianne Grimmenstein dennoch die Daumen, geben noch lange nicht auf, solange ein Funken Hoffnung besteht, diese Abkommen zu verhindern.

Lotar Martin Kamm

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2 Antworten zu CETA: Vorläufiges Inkrafttreten ohne Zustimmung des Bundestages

  1. Heinz Klein schreibt:

    Samstag 23.4. Obama eröffnet Hannover Messe und wirbt mit Merkel für TTIP
    Demo 12 Uhr Opernplatz!!

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  2. Arno von Rosen schreibt:

    Bei der Aktion hatte ich ebenfalls mit gemacht, trotz wenig Hoffnung. Vielleicht zieht Gabriel sich ja den Unmut der Parlamentarier zu, weil über deren Kopf entschieden wird. Es ist schon erstaunlich wie oft parteikonform entschieden wird, obwohl jeder Abgeordnete doch frei, alleine seinem Gewissen folgend, entscheiden soll. Bekommt nicht deshalb auch ein Abgeordneter ein vernünftiges Salär, damit er eine unabhängige Entscheidung trifft, zum Wohle des Volkes?

    Gefällt 2 Leuten

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